Die Stiftung Kinderhaus Kathmandu ist als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt.
Bis einschließlich 200 Euro ist Ihr Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug gültiges Dokument für die Steuerabzugsfähigkeit. Für Beträge über 200 € erhalten Sie am Ende des Geschäftsjahres eine abzugsfähige Spendenquittung. Geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger an.
Das neue Spendenkonto der Stiftung lautet:
IBAN: DE 81 3702 0500 0007 7818 57 Sozial Bank (BIC: BFSWDE33xxx)
Die Voritzende Lydia Schmidt wurde 2013 für die Verdienste in Nepal mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet
Im Namen unserer Kinderhaus-Familie sowie aller Kinder und Erwachsenen, denen wir bisher helfen konnten, bedanken wir uns für Ihre Unterstützung.