Artikel aus der Saarbrücker Zeitung

Die Stiftung Kinderhaus Kathmandu ist als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt.

Bis einschließlich 200 Euro ist Ihr Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug gültiges Dokument für die Steuerabzugsfähigkeit. Für Beträge über 200 € erhalten Sie am Ende des Geschäftsjahres eine abzugsfähige Spendenquittung. Geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger an.

Das neue Spendenkonto der Stiftung lautet:

IBAN: DE 81 3702 0500 0007 7818 57 Sozial Bank (BIC: BFSWDE33xxx)

Die Voritzende Lydia Schmidt wurde 2013 für die Verdienste in Nepal mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet

Im Namen unserer Kinderhaus-Familie sowie aller Kinder und Erwachsenen, denen wir bisher helfen konnten, bedanken wir uns für Ihre Unterstützung.