

Die Stiftung Kinderhaus Kathmandu ist als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt.
Bis einschließlich 200 Euro ist Ihr Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug gültiges Dokument für die Steuerabzugsfähigkeit. Für Beträge über 200 € erhalten Sie am Ende des Geschäftsjahres eine abzugsfähige Spendenquittung. Geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger an.
Das Spendenkonto der Stiftung lautet:
IBAN: DE 37 6012 0500 0007 7818 57 Bank für Sozialwirtschaft in Stuttgart (BIC: BFSWDE33STG)
Die Voritzende Lydia Schmidt wurde 2013 für die Verdienste in Nepal mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet
Im Namen unserer Kinderhaus-Familie sowie aller Kinder und Erwachsenen, denen wir bisher helfen konnten, bedanken wir uns für Ihre Unterstützung.